Fragen zum Arbeitszeitgesetz beantwortet - Pausen, Jugendarbeit, Ruhezeiten

Zeiterfassung Gesetz Büro

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für Arbeitnehmerinnen und Azubis und dient dazu, ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen, während es gleichzeitig Unternehmen größtmögliche Flexibilität gewähren will.

Inhalt

Grundsätzliches zum Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz definiert

  • Höchstarbeitszeiten,
  • Mindestruhepausen,
  • Mindestruhezeiten,
  • Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und
  • Ausnahmen von diesen Regelungen.

Arbeitszeit ist der gesamte Zeitraum zwischen dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende. Das schließt Bereitschaft ein. Pausen gelten nicht als Arbeitszeit.

Eckpunkte, die alle Personaler kennen müssen

Diese Grundsätze gelten, solange keine Ausnahme greift:

  • Nur an Werktagen darf gearbeitet werden, das heißt montags bis samstags ohne Feiertage.
  • Ein Arbeitstag darf grundsätzlich maximal 8 Stunden Arbeitszeit umfassen.
  • Ein Arbeitstag darf bis zu 10 Stunden Arbeitszeit umfassen, wenn die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb 6 Monaten nicht größer als 8 Stunden ist.
  • Nach spätestens 6 Stunden zusammenhängender Arbeitszeit muss eine Pause eingelegt werden.
  • Wer mehr als 6 Stunden arbeitet, muss insgesamt mindestens 30 Minuten Pause halten.
  • Wer mehr als 9 Stunden arbeitet, muss insgesamt mindestens 45 Minuten Pause halten.
  • Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden zusammenhängender Ruhezeit eingehalten werden.

Abweichungen davon können durch Tarifverträge umgesetzt werden.

Das Arbeitszeitgesetz ist Teil der sogenannten Aushangpflichtigen Gesetze. Um dich abzusichern, solltest du es aushängen oder digital verteilen und dir die Kenntnisnahme bestätigen lassen. Dafür gibt es praktische Tools, die dir die Arbeit erleichtern.

Unterschriften dokumentieren leicht gemacht

Mit Read & Sign von Sawayo kannst du wichtige Dokumente wie das Arbeitszeitgesetz, aber auch Arbeitsanweisungen zur Zeiterfassung oder Betriebsvereinbarungen mit wenigen Klicks zur Unterschrift an deine Mitarbeiter verteilen. Zurück kommt eine digitale Unterschriftenliste als Nachweisdokumentation, mit der du dich vor empfindlichen Geldbußen schützt.

Häufige Fragen zum Arbeitszeitgesetz

Ist Bereitschaft Arbeitszeit?

Das kommt drauf an - hier musst du zwischen Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft unterscheiden.

Eine Arbeitnehmerin ist in Arbeitsbereitschaft, wenn sie am Arbeitsplatz ist und auf Arbeit wartet. Arbeitsbereitschaft muss vollständig als Arbeitszeit bezahlt werden.

Sie ist im Bereitschaftsdienst, wenn sie sich an einem vereinbarten Ort aufhält und darauf wartet, zur Arbeit gerufen zu werden. In der Zeit kann die Arbeitnehmerin sich mit anderen Dingen beschäftigen, sie kann sogar schlafen. Bereitschaftsdienst ist auch Arbeitszeit, daher gelten Ruhepausen und Ruhezeiten unverändert weiter, aber sie kann niedriger vergütet werden.

Wenn die Arbeitnehmerin in Rufbereitschaft ist, heißt das, dass sie sich zuhause befinden, aber jederzeit zur Arbeit gerufen werden kann. Nur die Zeit, in der sie tatsächlich arbeitet, ist in diesem Fall Arbeitszeit und auch nur diese Zeit wird entsprechend vergütet.

Was gilt bei Nachtarbeit?

Nachtarbeit ist Arbeitszeit von mindestens 2 Stunden, die zwischen 23 und 6 Uhr stattfindet. Wer solche Nachtarbeit in Wechselschicht oder an mindestens 48 Kalendertagen im Jahr leistet, ist Nachtarbeitnehmerin.

Nachtarbeitnehmerinnen genießen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen sie zwar auch Arbeitstage mit 10 Stunden leisten, allerdings müssen diese innerhalb eines Kalendermonats oder 4 Wochen ausgeglichen werden.

Als Ausgleich für die Nachtarbeit an sich können den Arbeitnehmerinnen Zuschläge aufs Entgelt oder freie Tage gewährt werden. Das ist in der Regel in Tarifverträgen konkret geregelt. Das Gesetz spricht lediglich von “angemessenen” Zuschlägen oder freien Tagen.

Für Nachtarbeitnehmerinnen gelten besondere Rechte in Bezug auf ihre Gesundheit: Sie dürfen sich einmal vor Beginn der Beschäftigung untersuchen lassen, danach alle 3 Jahre. Arbeitnehmerinnen über 50 dürfen sich auch jährlich arbeitsmedizinisch untersuchen lassen.

Sollte sich aus einer dieser Untersuchungen ergeben, dass die Gesundheit der Arbeitnehmerin gefährdet ist, kann sie eine Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz verlangen, solange nicht dringende betriebliche Erfordernisse dagegen sprechen. Im Zweifelsfall vermittelt der Betriebsrat.

Dasselbe gilt, wenn Arbeitnehmerinnen Kinder unter 12 oder schwerpflegebedürftige Angehörige betreuen müssen.

Übrigens haben Nachtarbeitnehmerinnen genauso ein Recht auf Weiterbildung wie ihre tags arbeitenden Kolleginnen. Der Zugang dazu darf ihren nicht aufgrund ihrer Arbeitszeiten verwehrt bleiben.

Was gilt an Sonn- und Feiertagen?

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen Arbeitnehmerinnen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Das gilt von 0 bis 24 Uhr. Natürlich gibt es dazu ein paar Ausnahmen:

Zum einen darf die Sonntagsruhe für Kraftfahrer um 2 Stunden nach vorn verschoben werden. Zum anderen darf sie in Betrieben mit mehreren Schichten um 6 Stunden nach vorn oder hinten verschoben werden. Dafür muss aber im Zeitraum zwischen diesen Schichten am Sonntag der Betrieb als Ganzes ruhen.

Die Sonn- und Feiertagsruhe gilt nicht in diesen Bereichen:

  • Not- und Rettungsdienste
  • öffentliche Sicherheit
  • Gerichte und Behörden
  • Verteidigung
  • Pflege, Behandlung und Betreuung
  • Gastronomie, Hotellerie
  • Haushaltshilfe
  • Kultur
  • nichtgewerbliche Aktionen von Vereinen, Parteien oder Kirchen
  • Tourismus, Freizeit, Museen
  • Rundfunk und Nachrichten, einschließlich Druckereien und Fahrer
  • Messen, Ausstellungen, Märkte, Volksfeste
  • Verkehrsbetriebe
  • Transport verderblicher Waren
  • Energie, Wasser, Abwasser, Abfall
  • Landwirtschaft, Tierhaltung
  • Pflege und Behandlung von Tieren
  • Bewachung
  • Reinigung und Instandhaltung von Anlagen für den laufenden Betrieb
  • Instandhaltung von Datennetzen und Rechnersystemen
  • Forschung, wenn die Forschung eine Unterbrechung nicht zulässt
  • Bäckereien und Konditoreien
  • Geld-, Devisen-, Wertpapier- und Derivatehandel (gilt nur an Feiertagen, die keine EU-weiten Feiertage sind)

Trotzdem müssen alle Arbeitnehmerinnen an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei haben.

Außerdem muss jeder Sonntag, der ein Arbeitstag ist, mit einem freien Werktag innerhalb 2 Wochen ausgeglichen werden. Wer an einem Feiertag arbeitet, der auf einen Werktag fällt, gilt eine Frist von 8 Wochen zum Ausgleich.

Welche Regeln gelten für Jugendliche?

Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für Minderjährige. Dafür gibt es im Speziellen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Aber wir können dich schon vorwarnen: Die Regeln für Minderjährige sind natürlich strenger als für Erwachsene.

Minderjährige dürfen maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten und, wenn nicht in Wechselschicht, dann auch nur montags bis freitags. Sie haben schon ab 4,5 Stunden Arbeitszeit Anspruch auf eine 30-minütige Pause und die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen muss mindestens 12 Stunden betragen.

Die Details liest du am besten direkt im Gesetz nach.

Praktische Anwendung

Außerdem gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, d.h. Arbeitszeiten müssen erfasst und dokumentiert werden - das gilt insbesondere dann, wenn die regelmäßige tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird oder eine Verlängerung der Arbeitszeit ohne Ausgleich vorgenommen wird.

Je nach Bundesland können Gewerbeaufsichts- oder Arbeitsschutzämter verantwortlich dafür sein, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu prüfen. Sie dürfen Nachweise anfordern (Arbeitszeitnachweise, Dienst-, Betriebs- oder Tarifverträge) und die Arbeitsstätten betreten.

Wenn du gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, kannst du mit einer Geldbuße bis 15.000 € belegt oder sogar strafrechtlich verfolgt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu eine praktische, aber sehr umfangreiche Broschüre zusammengestellt, die du hier findest.

Unterschriften dokumentieren leicht gemacht

Mit Read & Sign von Sawayo kannst du wichtige Dokumente wie das Arbeitszeitgesetz, aber auch Arbeitsanweisungen zur Zeiterfassung oder Betriebsvereinbarungen mit wenigen Klicks zur Unterschrift an deine Mitarbeiter verteilen. Zurück kommt eine digitale Unterschriftenliste als Nachweisdokumentation, mit der du dich vor empfindlichen Geldbußen schützt.

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