Arbeitsunfall – Definition, Meldepflicht und Prävention

Unfall auf Arbeit - melden, handeln und vorbeugen

Die Leiter übersehen, auf dem Weg ins Meeting mit dem Fuß umgeknickt oder eine kleine Unachtsamkeit bei der Bedienung einer Maschine – Unfälle bei der Arbeit passieren schnell. Doch wann ist ein Unfall eigentlich ein Arbeitsunfall, wie und wann meldet man einen solchen, was ist die Berufsgenossenschaft und was kann man tun, um Arbeitsunfälle zu verhindern? Alle Antworten liefert dieser Artikel.

Inhalt

Definition – Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Unfall bei der Arbeit ist ein Arbeitsunfall – klar. Aber ist es wirklich so einfach? Nein: Arbeitsunfälle können in vielen Bereichen unseres alltäglichen Leben passieren – nicht nur bei der Arbeit. Denn laut dem Sozialgesetzbuch ist ein Arbeitsunfall ein Unfall, den versicherte Personen infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Verbrennt sich eine Angestellte bei der Weihnachtsfeier die Hand am Glühweintopf oder verstaucht sich ein Schüler auf der Klassenfahrt den Fuß, so fallen auch diese Unfälle unter die Definition eines Arbeitsunfalls und unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Folgende Fälle zählen als Arbeitsunfall:

  • Unfälle unmittelbar am Arbeitsplatz
  • Unfälle während des Betriebssports, während Betriebsausflügen und -feiern
  • Unfälle auf dem Arbeitsweg
  • Unfälle beim Ausüben eines Eherenamtes
  • Unfälle bei der Pflege eines nahen Angehörigen (auch in den eigenen vier Wänden)
  • Unfälle während des Schulbesuchs
  • Unfall des Kindes während des Kita- oder Kindergartenbesuchs
  • Unfall während einer Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall

Auch wenn Hilfsmittel wie etwa die Brille oder das Hörgerät kaputt gehen oder die Kleidung durch Ersthelfer zerrissen wird, zählt das als Arbeitsunfall. Für den Schaden kommt die Unfallversicherung auf.

Was ist ein Wegeunfall?

Wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Unfall hat, hat einen Arbeitsunfall. Dabei ist nicht nur der direkte Weg versichert: Setzt ein Vater erst einmal seine Tochter in der Kita ab, bevor er weiter zu seinem Betrieb fährt, so gelten auch Unfälle auf diesem Umweg als Wegeunfall. Haben Kinder auf ihrem Weg zur Kita, zum Kindergarten oder zur Schule einen Unfall, so gelten auch diese Unfälle als Wegeunfälle und sind von der Unfallversicherung versichert.

Toilettengang und Mittagspause – Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz der Unfallversicherung umfasst lediglich Tätigkeiten, die mit der Arbeit in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Während der Gang zur Toilette noch versichert ist, ist es die Verrichtung der Notdurft selbst nicht.

Auch der Gang in die Kantine ist versichert. Der Versicherungsschutz endet allerdings mit dem Durchschreiten der Kantinentür. Passiert also ein Unfall in der Kantine, zählt dies nicht als Arbeitsunfall und wird nicht durch die Unfallversicherung abgedeckt.

Gibt es keine Kantine und Beschäftigte besorgen sich außerhalb des Betriebsgeländes etwas zu essen, sind auch diese Wege durch die Unfallversicherung versichert – der Aufenthalt beim Bäcker oder im Restaurant selbst sind nicht versichert.

Wann besteht kein Versicherungsschutz?

Um zu verstehen, wann der Versicherungsschutz der Unfallversicherung greift und wann nicht, ist es wichtig zu verstehen, was überhaupt ein Unfall ist.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) definiert einen Unfall als “zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt”.

Treten also Verletzungen ohne Einwirkungen von außen auf – beispielsweise bei einem Herzinfarkt – gilt dies nicht als Arbeitsunfall und der Versicherungsschutz der Unfallversicherung besteht nicht.

Was ist die Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaften sind in Deutschland die Träger der Unfallversicherung. Dabei gibt es die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die Unfallkassen.

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften ist verantwortlich für Beschäftigte in privaten Wirtschaftsunternehmen. Sie teilen sich wiederum nach den jeweiligen Branchen auf – somit gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften. Die Kontaktdaten dieser Unfallversicherungsträger findest du bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist verantwortlich für Beschäftigte, mitarbeitende Familienangehörige und Selbständige in der Land- und Forstwirtschaft. Die Kontaktdaten dieses Trägers findest du bei der SVLFG.

Die Unfallkassen sind die Träger der öffentlichen Hand und zuständig für Beschäftigte von Bund, Ländern und Gemeinden und für Kinder in Kitas, Kindergärten und Schulen und für Studierende. Die Kontaktdaten der jeweiligen Unfallkassen findest du bei der DGUV.

Bei einem Arbeitsunfall betreuen und entschädigen die jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften die Versicherten vollumfänglich. Die Unfallversicherung deckt dabei nicht nur ärztliche Behandlungen ab, sondern zahlt auch auch das Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, sorgt für Umschulungen oder eine behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes und übernimmt die Unfallrente bei dauerhaften Gesundheitsschäden sowie Hinterbliebenenrenten im Todesfall.

Auch ein Unfall beim Betriebssport ist ein Arbeitsunfall

Arbeitsunfall melden – Wie, wo und mit welcher Frist?

Führt ein Arbeitsunfall einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters dazu, dass sie oder er anschließend für mehr als drei Kalendertage ausfällt, musst du als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber den Unfall melden. Bei dieser Frist von drei Tagen zählt der Unfalltag selbst nicht mit, Samstage, Sonn- und Feiertage allerdings schon.

Melden musst du Arbeitsunfälle bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse – online geht das über das Serviceportal der Unfallkassen und Berufgenossenschaften. Möchtest du das Formular ausdrucken und per Post verschicken, findest du das Formular U1000 bei der DGUV. Ein Exemplar der Unfallanzeige musst du bei dir behalten – gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen, bekommt auch dieser ein Exemplar. Ein Recht auf eine Kopie der Unfallmeldung hat natürlich auch die oder der Verunglückte – auf dieses Recht musst du sie oder hin ausdrücklich hinweisen.

Geschieht ein schwerer Unfall mit Todesfolge, musst du den Arbeitsunfall unverzüglich melden.

In der Schüler-Unfallversicherung ist jeder Unfall meldepflichtig, der ärztliche Behandlung nach sich zieht.

Die zuständige Unfallversicherung prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall vorliegen. Dabei kann es sein, dass die Verletzen, Zeuginnen und Zeugen des Unfalls oder auch du als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber befragt werden. Ob die Unfallversicherung den Unfall als Arbeitsunfall anerkennt oder ablehnt, darüber informiert sie die Versicherten über einen schriftlichen Bescheid.

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Was tun bei einem Arbeitsunfall – eine Checkliste für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Bei einem Unfall, ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu behalten. Die folgende Checkliste soll dir dabei helfen, ruhig zu bleiben und keine wichtigen Schritte zu vergessen.

Checkliste Arbeitsunfall

  • Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst alarmieren – bei schweren Unfällen
  • Unfälle und Verletzungen im Verbandbuch dokumentieren
  • Geschädigte darüber informieren, einen Durchgangsarzt aufzusuchen
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt informieren
  • Unfall der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden – bei Unfällen mit einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Tagen oder sofort bei Unfällen mit Todesfolge
  • Exemplar der Unfallmeldung an den Betriebsrat schicken
  • Exemplar der Unfallmeldung für die eigenen Akten aufbewahren
  • Geschädigte über ihr Recht auf Kopie der Unfallmeldung aufklären

Was ist ein Durchgangsarzt?

Ist schon absehbar, dass Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall erst einmal arbeitsunfähig sein werden, musst du sie darauf hinweisen, einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Das sind Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie und somit geschult in der Begutachtung und Behandlung von Unfallverletzungen.

Die nächste Durchgangsärztin oder den nächsten Durchgangsarzt findest du auf dem Online-Suchportal der DGUV.

Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall

Beschäftigte, die nach einem Arbeitsunfall erst einmal ausfallen, bekommen in den ersten sechs Wochen regulär ihren Lohn ausgezahlt. Hier gibt es keinen Unterschied zu anderen Erkrankungen. Können Beschäftigte aufgrund ihres Arbeitsunfalls auch darüber hinaus nicht zur Arbeit zurückkehren, zahlt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Entgeltersatzleistungen in Höhe von 80 Prozent des Regelentgelts.

Hat ein Kind in der Kita, dem Kindergarten oder der Schule einen Arbeitsunfall, so darf sich ein Elternteil zur Pflege freistellen lassen und erhält in dieser Zeit Kinder-Verletztengeld. Dies gilt allerdings nur für Kinder unter zwölf Jahren. Die Kinderärztin oder der Kinderarzt muss über die Pflegebedürftigkeit ein Zeugnis ausstellen.

Schmerzensgeld – haben Beschäftigte Anspruch darauf?

In den meisten Fällen haben Beschäftigte keinen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben ihren Beschäftigten gegenüber eine Fürsorgepflicht – das Wohlergehen und die Sicherheit der Angestellten stehen also im Fokus der Unternehmen. Die gesetzliche Unfallversicherung der BG übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen, Rehabilitation und gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Renten und Verletztengeld, aber kein Schmerzensgeld.

Einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben Beschäftigte lediglich dann, wenn sie nachweisen können, dass der Arbeitsunfall durch vorsätzliches Handeln der oder des Arbeitgebenden oder eines Kollegen verursacht wurde.

Wenn der Unfall durch das Verschulden eines Dritten verursacht wurde, etwa durch Lieferanten oder externe Dienstleister, können Beschäftigte Schmerzensgeld und weitere Schadensersatzansprüche gegen diese Dritten (Dritthaftung) geltend machen.

Die Beweislast liegt in solchen Fällen bei der oder dem Geschädigten – sie oder er muss beweisen, dass der Unfall durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten einer anderen Person verursacht wurde.

Arbeitsunfall ja oder nein – Beispiele

Beispiel 1 – Der Wegeunfall

Leon arbeitet als Finanzbuchhalter in einem mittelgroßen Unternehmen. Seine kleine Tochter Ella ist gerade zwei Jahre alt geworden und geht in die Kita “kleine Löwen”. Da die Kita zwischen Leons Wohnhaus und seiner Arbeitsstätte liegt, fährt er Ella jeden Morgen dorthin. Eines Tages, als Leon die Kleine gerade bei den kleinen Löwen abgesetzt hat, fährt ihm ein anderer Wagen mit hoher Geschwindigkeit in die Seite. Leon erleidet ein Schleudertrauma und ist für mehrere Wochen arbeitsunfähig.

Da der Weg zur Kita als notwendiger und anerkannter Umweg im Zusammenhang mit Leons Arbeitsweg steht, wird der Unfall als Wegeunfall anerkannt. Die Berufsgenossenschaft übernimmt daher die Kosten für die medizinische Behandlung und zahlt Verletztengeld während Leons Arbeitsunfähigkeit.

Beispiel 2 – Der “Kirschkern-Unfall”

Johanna arbeitet als Grafikdesignerin in einem kleinen Verlag. Am kreativsten und konzentriertesten kann sie arbeiten, wenn sie nebenbei etwas Süßes isst. An diesem Vormittag hat sich Johanna Kirschen mitgebracht und futtert diese genüsslich, während sie Bilder bearbeitet. Auf einmal beißt Johanna zu stark auf einen harten Kirschkern, sodass sie sich eine Krone ausschlägt

Dieser Unfall würde von der gewerblichen Berufsgenossenschaft höchstwahrscheinlich nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Der Verzehr von Mahlzeiten, Snacks oder Getränken wird in der Regel als private Tätigkeit angesehen, auch wenn er während der Arbeitszeit oder im Betrieb stattfindet. Hier müsste Johannas Krankenversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung die Behandlung übernehmen.

Beispiel 3 – der “Homeoffice-Unfall”

Sophie arbeitet als Softwareentwicklerin für ein IT-Unternehmen und befindet sich im Homeoffice. An einem typischen Arbeitstag steht sie von ihrem Schreibtisch auf, um sich in der Küche einen Kaffee zu holen. Auf dem Weg dorthin stolpert sie über ein Kabel und stürzt, wobei sie sich das Handgelenk bricht.

Da der Unfall während der Arbeitszeit und auf dem Weg zu einer notwendigen Handlung – dem Holen eines Kaffees – passierte, wird er als Arbeitsunfall anerkannt. Auch im Homeoffice gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Unfälle, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Prävention – Wie können Unternehmen Arbeitsunfälle verhindern?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen, um Arbeitsunfälle zu verhindern und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Hier sind zehn Punkte, mit denen du das Risiko von Arbeitsunfällen erheblich reduzieren und ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen kannst.

1. Gefährdungsbeurteilungen durchführen

Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen helfen, potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten. Auf dieser Grundlage können gezielte Maßnahmen zur Unfallverhütung entwickelt werden.

2. Sicherheitsrichtlinien und -verfahren implementieren

Erstelle klare und umfassende Sicherheitsrichtlinien und -verfahren und kommuniziere diese. Diese Richtlinien sollten für alle Mitarbeitenden zugänglich sein und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

3. Schulung und Weiterbildung

Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen zur Arbeitssicherheit sind essenziell. Weise deine Mitarbeitenden in den richtigen Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsmaterialien ein und schule sie über die aktuellen Sicherheitsstandards.

4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber musst du die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen und darauf achten, dass deine Beschäftigten diese auch korrekt verwenden. Dies umfasst Helme, Schutzbrillen, Handschuhe, Sicherheitsschuhe und andere spezifische Ausrüstungen je nach Tätigkeit.

5. Ergonomische Arbeitsplätze gestalten

Um körperliche Belastungen zu minimieren, sollten Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet sein. Dazu gehört die Anpassung von Arbeitsplätzen, Werkzeugen und Ausrüstungen an die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten.

6. Regelmäßige Wartung und Inspektion von Arbeitsgeräten

Warte Arbeitsgeräte und Maschinen regelmäßig und überprüfe sie auf Sicherheitsmängel. Defekte oder verschlissene Geräte müssen sofort repariert oder ersetzt werden.

7. Notfallpläne und Erste-Hilfe-Maßnahmen

Erstelle Notfallpläne und übe diese regelmäßig. Dies umfasst Evakuierungspläne, Brandschutzmaßnahmen und die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Ausrüstung. Zudem müssen ausreichend geschulte Ersthelfer im Betrieb vorhanden sein.

8. Förderung einer Sicherheitskultur

Fördere eine Kultur der Sicherheit in deinem Unternehmen gefördert. Dies beinhaltet die Einbindung der Beschäftigten in Sicherheitsprogramme, die Anerkennung sicherheitsbewussten Verhaltens und die Ermutigung zur Meldung von Sicherheitsmängeln und Beinaheunfällen.

9. Sicherheitsbeauftragte ernennen

Ernenne Sicherheitsbeauftragte, die für die Überwachung und Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen zuständig sind. Diese Personen müssen über entsprechende Qualifikationen und Kenntnisse verfügen.

10. Risikomanagementsysteme implementieren

Ein umfassendes Risikomanagementsystem hilft, Risiken systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Überprüfe dieses regelmäßig und passe es an neue Gegebenheiten an.

Fazit

Ein Arbeitsunfall ist definiert als ein Unfall, den versicherte Personen infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Dabei sind auch Arbeitswege, Umwege oder der Gang zur Toilette oder Kantine versichert. Unfälle ohne äußere Einwirkung, wie ein Herzinfarkt, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind Träger der Unfallversicherung und bieten umfassende Leistungen – von der medizinischen Behandlung über Verletztengeld bis hin zu Umschulungen und Renten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsunfälle zu melden, wenn diese zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen oder schwere Folgen haben.

Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen umfassen beispielsweise die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, Schulungen, Förderung einer Sicherheitskultur oder Implementierung von Risikomanagementsystemen.

Unfälle können selbst bei bester Prävention passieren. In solchen Fällen bietet die Unfallversicherung umfassende Unterstützung.

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