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Compliance im Arbeitsrecht – Was Unternehmen beachten müssen

Compliance wird für Unternehmen immer wichtiger. In diesem Artikel erklärt Rechtsanwalt Cord Vernunft, was Compliance eigentlich ist und was Unternehmen beachten müssen.

Compliance wird für Unternehmen immer wichtiger. Nicht zuletzt der Dieselskandal oder der Fall Wirecard haben der Öffentlichkeit vor Augen geführt, welche Bedeutung eine gesunde Unternehmenskultur sowie ein funktionierendes Compliance-System für ein Unternehmen haben. Compliance beschreibt neudeutsch die Regeltreue von Unternehmen. Hält sich ein Unternehmen an Recht und Gesetz sowie an seine eigenen Leit- und Richtlinien, verhält es sich „compliant“. Auch die Überwachung der Compliance ist von großer Bedeutung. Dies ist insbesondere auf die zunehmende Regulierung vieler Rechts- beziehungsweise Geschäftsbereiche zurückzuführen. Darüber hinaus sind Unternehmen auch im eigenen Interesse daran interessiert, Regelverstöße zu unterbinden. Werden Regelverstöße publik, kann das Renommee des Unternehmens Schaden nehmen, sich dessen Bonität erheblich verschlechtern und Kunden sich von ihm abwenden. Unter Umständen drohen zudem hohe Bußgelder und andere Sanktionen.

In welchen Bereichen des Arbeitsrechts du besonders auf gesetzliche Pflichten achten musst, erfährst du in diesem Artikel.

Arbeitszeitgesetz

Auch im Arbeitsrecht musst du als Arbeitgeber*in eine Vielzahl von Vorgaben beachten. Zu bedenken ist etwa das Arbeitszeitgesetz, das vorschreibt, dass Arbeitnehmende werktäglich nicht länger als acht, maximal aber zehn Stunden arbeiten dürfen und nach der Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einhalten müssen. Wird die Ruhezeit auch nur kurzfristig unterbrochen, beispielsweise durch das Beantworten einer E-Mail oder die verteilte Arbeit über den Tag im Home-Office, beginnt die Ruhepause erneut. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000,00 Euro. Strafrechtliche Konsequenzen können bei wiederholten Verstößen drohen.

arbeitszeitgesetz
Auch im Homeoffice müssen du und deine Mitarbeitenden die Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten beachten.

Mindestlohn

Als Arbeitgeber*in musst du ebenfalls sicherstellen, dass die Vergütung deiner Arbeitnehmenden nicht den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet und du die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abführst. Den Mindestlohn will die neue Bundesregierung noch in diesem Jahr auf 12,00 Euro pro Stunde erhöhen, so dass deutlich mehr Arbeitsverhältnisse von den gesetzlichen Vorgaben über den Mindestlohn berührt werden. Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000,00 Euro. Unternehmen können zudem von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Leiharbeit

Bei Leiharbeitnehmer*innen musst du nicht nur die Einhaltung des Mindestlohns überwachen. Nach dem sogenannten Equal-Pay-Grundsatz haben Leiharbeitnehmende sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, wie die Stammarbeitnehmenden des Unternehmens entlohnt zu werden. Darüber hinaus dürfen sie ohne eine vorherige dreimonatige Unterbrechung nicht länger als 18 Monate für ein Unternehmen tätig werden. Als tarifgebundene*r Arbeitgeber*in musst du weitere Besonderheiten beachten.

Datenschutz

Eine immer größere Rolle spielt Compliance beim Beschäftigtendatenschutz. Personenbezogene Daten deiner Mitarbeitenden darfst du nur so sparsam wie möglich und nur auf Grundlage einer Einwilligung oder eines anderen Erlaubnistatbestandes erheben. Werden diese nicht mehr benötigt, musst du sie fristgerecht wieder löschen. Datenschutzbehörden überwachen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zunehmend strenger. Auch Arbeitnehmende machen vermehrt ihre datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche geltend. Verletzen Arbeitgebende den Beschäftigtendatenschutz oder kommen sie den Auskunftsbegehren nicht frist- und ordnungsgemäß nach, drohen ihnen Bußgelder und Schmerzensgeldforderungen der Arbeitnehmenden.

Compliance-Strukturen

Zur Gewährleistung der Compliance solltest du die notwendigen Strukturen aufbauen und die internen Zuständigkeiten klären. Ab einer gewissen Größe solltest du in deinem Unternehmen Compliance-Beauftragte einstellen, die fachlich unabhängig für die Organisation und die Überwachung verantwortlich sind. Nach den Vorgaben des europäischen Rechts müssen Unternehmen ab einer Größe von 50 Arbeitnehmenden künftig auch ein Hinweisgebersystem implementieren, über das Arbeitnehmende Rechtsverstöße im Unternehmen melden können.

Über den Autor, Rechtsanwalt Cord Vernunft

Diesen Artikel hat der Berliner Rechtsanwalt Cord Vernunft von der Kanzlei Andersen für uns geschrieben. Andersen ist Partner von Sawayo.

Cord Vernunft berät Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des kollektiven Arbeitsrechts. Er ist spezialisiert auf die arbeitsrechtliche Beratung bei Transaktionen und bei der anschließenden Integration und Umstrukturierung von Unternehmen, unter anderem in den Bereichen betriebliche Mitbestimmung, Personalabbau, Harmonisierung der Arbeitsbedingungen und betriebliche Altersversorgung. Zum Schwerpunkt seiner Tätigkeit gehört die laufende Beratung von Unternehmen in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts. In diesem Zusammenhang führt er häufig Verhandlungen mit Betriebsräten und ist auch als Beisitzer in Einigungsstellen tätig. Cord Vernunft berät umfassend bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen (z.B. variable Vergütungsmodelle) und der Beendigung der Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und ihren Organen oder Mitarbeitern. Darüber hinaus ist Cord Vernunft ein sehr erfahrener Prozessanwalt, der regelmäßig vor Arbeits- und Zivilgerichten auftritt. Besuche für mehr Informationen gerne die Website unseres Partners Andersen: https://de.andersen.com/de/

Als einfach zu bedienende Compliance-Software unterstützt dich Sawayo zuverlässig in deinem Unternehmeralltag. Mit uns bekommst du alles aus einer Hand, was du für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben in deinem Unternehmen benötigst.

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