Rechtliche Insights

Unternehmerpflichten - Alle aktuellen Änderungen in unserem Februar Update

Ab dem 2. Februar 2023 ändern sich einige Vorschriften mit Bezug auf Unternehmerpflichten, einige entfallen sogar vollständig. Im Artikel ein Überblick in aller Kürze.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die ursprünglich bis zum 7. April.2023 gelten sollte, endet vorzeitig am 2. Februar 2023. Somit gibt es nunmehr keine bundeseinheitlichen Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz.

Entfall der Maskenpflicht imÖPNV und Fernverkehr - sowohl im Bund als auch in den Ländern. Nur in Thüringen wird die Maskenpflicht erst am 3. Februar beendet. In Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen bleibt die Maskenpflicht gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin bestehen – derzeit bis zum 7. April 2023.

Ab dem 1. Februar 2023 ist nach einer Übergangsfrist eine neue DIN für Verbandskästen wirksam geworden. Verbandskästen müssen nun zwei OP- oder FFP2-Masken enthalten. Bei nicht abgelaufenen Verbandskästen reicht es jedoch auch aus, zwei Gesichtsmasken in den Kasten zu legen oder im Auto mitzuführen.

Die Pflicht zur Energieeinsparung soll bis zum 15. April 2023 verlängert werden. Bisher gilt diese Regelung bis zum 28. Februar, aber der Bedarf an Energieeinsparung ist weiterhin relevant. Somit soll verlängert werden: Die Vorschrift zur Absenkung der Mindestraumtemperatur in Arbeitsstätten um ein Grad Celsius, die Festlegung der Höchsttemperatur in öffentlichen Arbeitsstätten auf 19 Grad sowie das Heizverbot für private Swimmingpools. Außerdem gilt ein Verbot, die Hände mit warmem Wasser zu waschen, wenn die Warmwasserbereitung ausschließlich dem Händewaschen dient. Und die Nutzung von Leuchtwerbung ist nach wie vor zwischen 22 und sechs Uhr untersagt. Die Städte bleiben also noch etwas länger dunkel.

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December 4, 2023
by 
Bjarne Wilhelm