Mindestlohn – Warum Arbeitgeber hier besonders aufpassen müssen

Geld, Arbeit, minimum wage

Der Mindestlohn markiert einen Meilenstein in der deutschen Arbeitswelt und steht für die Bestrebung, gerechte Löhne und ein existenzsicherndes Einkommen zu garantieren. Doch für wen gilt der Mindestlohn eigentlich? Welche Ausnahmen gibt es? Und welche Herausforderungen und Risiken bringt er mit sich? In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf den Mindestlohn und seine Auswirkungen auf Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Inhalt

Was ist der Mindestlohn und warum gibt es ihn?

Der gesetzlich festgelegte Betrag, den Arbeitgebende ihren Beschäftigten pro Arbeitsstunde zahlen müssen, nennt man Mindestlohn. In Deutschland wurde er am 1. Januar 2015 eingeführt. Zuvor regelten größtenteils Arbeitgebende und Gewerkschaften die Löhne und Arbeitsbedingungen und legten sie in Tarifverträgen fest. Doch gerade in Branchen wie dem Einzelhandel, der Gastronomie und bei Reinigungsdiensten gab es keine verbindlichen Lohnvorgaben – Niedriglöhne machten es oft schwer, mit einer Vollzeitstelle den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Mindestlohn sollte diese Lücke schließen und sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fair entlohnt werden und ein existenzsicherndes Einkommen erhalten.

Vor der Einführung des Mindestlohns hatten Beschäftigte mit niedrigen Löhnen zudem oft wenig Verhandlungsmacht gegenüber ihren Arbeitgebenden. Der Mindestlohn bietet Beschäftigten eine Basis, um ihre Lohnforderungen zu begründen und stärkt so ihre Position in Verhandlungen. Zugleich schützt er sie vor Ausbeutung durch Arbeitgebende. Der Mindestlohn fungiert somit als Werkzeug, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zu schaffen und eine gerechtere sowie stabilere Arbeitswelt zu fördern.

Seit seiner Einführung im Jahr 2015 ist der Mindestlohn kontinuierlich gestiegen. Die regelmäßige Anpassung berücksichtigt die wirtschaftliche Entwicklung und die Inflation. Aktuell liegt er bei 12,41 Euro pro Stunde.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Sonderregelungen, für die der Mindestlohn nicht gilt:

  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung: Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten besondere Regelungen. Der Mindestlohn kann für sie niedriger sein, wenn sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben und ihre Beschäftigung der Berufsorientierung dient. In diesem Fall kann eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden, die unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
  • Langzeitarbeitslose: Langzeitarbeitslose, die älter als 25 Jahre sind können in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen werden. Das soll ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern. Nach Ablauf dieser sechs Monate haben sie jedoch Anspruch auf den vollen Mindestlohn.
  • Praktikanten: Pflichtpraktika im Rahmen einer schulischen oder akademischen Ausbildung sind vom Mindestlohn ausgenommen. Auch Praktika, die zur Orientierung auf dem Arbeitsmarkt dienen und nicht länger als drei Monate dauern, können unter Mindestlohn bezahlt werden. Freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern, müssen jedoch nach Mindestlohn bezahlt werden.
  • Auszubildende: Wer eine Berufsausbildung absolviert, hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Für sie gelten die Ausbildungsvergütungen gemäß den tarifvertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen.
  • Selbstständige: Selbstständige und freie Mitarbeitende stehen nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und fallen daher nicht unter die Mindestlohnregelung. Sie vereinbaren ihre Vergütung direkt mit ihren Auftraggebern.

Versteckte Gefahr: Geringfügig Beschäftigte

Wer Arbeitnehmende auf Minijob- oder Midijob-Basis beschäftigt, muss beim Thema Mindestlohn besonders aufpassen. Geringfügig Beschäftigte haben nicht nur einen Anspruch auf den Mindestlohn, sie trifft auch eine monatliche Verdienstobergrenze, die nicht überschritten werden darf. Bei einem erhöhten Arbeitspensum kann der rechnerisch gezahlte Stundenlohn schnell versehentlich den Mindestlohn unterschreiten. Aus diesem Grund sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein Zeiterfassungssystem etablieren, das sie warnt, sobald die Arbeitszeit den Mindestlohn ihrer geringfügig Beschäftigten bedroht. Bei einer unangemeldeten Prüfung durch den Zoll oder die Sozialversicherung müssen Arbeitgebende die Stundenaufzeichnungen sofort vorzeigen können.

Die Verdienstgrenze liegt bei Minijobberinnen und Minijobbern aktuell bei 538 Euro im Monat. Midijobberinnen und Midijobber dürfen zwischen 538,01 Euro und maximal 2.000 Euro verdienen. Demnach dürfen Minijobberinnen und Minijobber aktuell maximal 43,35 Stunden pro Monat arbeiten:

538 Euro (Verdienstgrenze) / 12,41 Euro (Mindestlohn 2024) = 43,35 Arbeitsstunden

Was geschieht bei Verstößen?

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) werden äußerst streng geahndet und können schwerwiegende Konsequenzen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit sich bringen. Können Arbeitgebende bei Kontrollen keine vollständige Dokumentation der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten vorweisen, drohen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Zusätzlich zu den Bußgeldern können Unternehmen auch zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet werden, um die finanziellen Einbußen der betroffenen Beschäftigten auszugleichen.

Ebenso werden Arbeitgebende konsequent zur Verantwortung gezogen, wenn sie den gesetzlichen Mindestlohn nicht einhalten. Bei der Zahlung von Löhnen unterhalb des Mindestlohns drohen drastische Strafen von bis zu 500.000 Euro. Darüber hinaus können Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden und sich strafrechtlichen Konsequenzen gegenübersehen, einschließlich einer möglichen Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Diese Maßnahmen unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Gesetzgebung zum Mindestlohn und sollen sicherstellen, dass Arbeitgebende ihre Pflichten gegenüber ihren Beschäftigten ernst nehmen und die gesetzlichen Mindeststandards einhalten. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen ihre Arbeitszeiten genau dokumentieren und sicherstellen, dass alle Beschäftigten den ihnen zustehenden Mindestlohn erhalten.

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Der Branchenmindestlohn

In einigen Branchen sind tarifliche Mindestlöhne üblich, die teilweise über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Diese werden in Tarifverträgen zwischen Arbeitgebenden und Gewerkschaften festgelegt und berücksichtigen die Besonderheiten und Anforderungen einzelner Branchen. Beispielsweise legt der Flächentarifvertrag des Bauhauptgewerbes die Mindestlöhne für verschiedene Berufe und Tätigkeiten im Baugewerbe fest und regelt darüber hinaus die Arbeitszeitregelungen und andere arbeitsrechtliche Bestimmungen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über alle Brachenmindestlöhne 2024:

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten müssen

Der Mindestlohn ist ein wichtiger Schritt in Richtung gerechte Arbeitswelt. Unternehmen kann er allerdings vor bürokratische Herausforderungen stellen. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und potenzielle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen Arbeitgebende ein paar Punkte beachten:

1. Halte unbedingt den Mindestlohn ein!

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens den Mindestlohn pro Stunde zu zahlen – unabhängig von der Art der Beschäftigung oder des Arbeitsvertrages. Damit er der wirtschaftlichen Entwicklung und der Inflation gerecht wird, wird der Mindestlohn regelmäßig angepasst. Arbeitgebende müssen die aktuellen Mindestlohnsätze im Auge behalten. In speziellen Branchen gelten eigene Branchenmindestlöhne, die sich öfter ändern können als der gesetzliche Mindestlohn.

2. Erfasse die Arbeitszeiten deiner Mitarbeitenden!

Zeiterfassung ist in Deutschland Pflicht – Arbeitgebende müssen ein System zur Arbeitszeiterfassung verwenden. Das ist besonders für den Mindestlohn relevant, da nur auf diese Weise eine Einhaltung dessen nachgewiesen werden kann. Digitale Zeiterfassungssystem können Arbeitgebende warnen, sobald der Mindestlohn durch ein erhöhtes Arbeitspensum bedroht wird.

3. Prüfe Ausnahmeregelungen!

Ausnahmen und Sonderregelungen gibt es bei jedem Gesetz – auch beim Mindestlohn. Arbeitgebende sollten sich über diese Ausnahmen informieren und sicherstellen, dass sie die entsprechenden rechtlichen Anforderungen einhalten.

4. Implementiere Kontrollmechanismen!

Arbeitgebende sollten effektive Kontrollmechanismen etablieren, um sicherzustellen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dies kann die Überprüfung von Arbeitszeitnachweisen, Lohnabrechnungen und Verträgen sowie die Schulung von Personal umfassen.

5. Kommuniziere mit deinen Beschäftigten!

Arbeitgebende sollten ihre Mitarbeitenden über ihre Rechte in Bezug auf den Mindestlohn informieren und sicherstellen, dass sie verstehen, wie ihr Lohn berechnet wird und welche zusätzlichen Leistungen sie möglicherweise erhalten, um den Mindestlohn zu erreichen.

Herausforderungen und Kontroversen

Trotz der potenziellen Vorteile des Mindestlohns gibt es weiterhin Herausforderungen und Kontroversen im Zusammenhang mit seiner Umsetzung. Eine der Hauptkritikpunkte ist, dass der Mindestlohn nicht überall in Deutschland ausreicht, um ein existenzsicherndes Einkommen zu gewährleisten, insbesondere in teuren Städten oder Regionen. Zudem besteht die Gefahr, dass der Mindestlohn bestimmte Gruppen, wie Langzeitarbeitslose oder gering qualifizierte Arbeitnehmende, vom Arbeitsmarkt ausschließt – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind möglicherweise zögerlich, sie einzustellen, wenn die Produktivität nicht mit dem Mindestlohn übereinstimmt.

Fazit:

Der Mindestlohn steht für die Bemühungen, fairere Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen. Mit wenigen Ausnahmen gilt er für alle Beschäftigten in Deutschland. Im Jahr 2024 liegt der Mindestlohn bei 12,41 pro Stunde. Einige Branchen legen in Tarifverträgen eigene Branchenmindestlöhne fest, die zumeist über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Besonders bei geringfügig Beschäftigten müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufpassen, dass der rechnerisch gezahlte Stundenlohn nicht versehentlich den Mindestlohn unterschreitet. Mindestlohnverstöße werden äußerst streng geahndet – Bußgelder von bis zu 500.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren können drohen.

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